Aktualisierung und Umsetzungsstand des Mobilitätsplans und des Vorrangstraßennetzes
Um eine zukunftsorientierte, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturpolitik für Mönchengladbach zu gewährleisten, bedarf es einer fundierten Bestandsaufnahme des Mobilitätsplans der Stadt Mönchengladbach sowie eine Anpassung an die veränderten Realitäten des städtischen Verkehrs.
Anfrage vom 16.06.2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
der aktuelle Mobilitätsplan der Stadt Mönchengladbach sowie das damit verbundene Vorrangstraßennetz bilden das fundamentale Gerüst für die verkehrliche Entwicklung unserer Stadt. Nach vorliegenden Informationen entspricht der aktuelle konzeptionelle Stand jedoch maßgeblich dem Jahr 2018.
Um eine zukunftsorientierte, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturpolitik für Mönchengladbach zu gewährleisten, bedarf es einer fundierten Bestandsaufnahme sowie eine Anpassung an die veränderten Realitäten des städtischen Verkehrs.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/Volt-Ratsfraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche der im Mobilitätsplan geplanten Maßnahmen wurden bis zum heutigen Tage bereits vollständig oder teilweise umgesetzt, und wurden für die umgesetzten Maßnahmen auch Fördergelder in Anspruch genommen?
- Welche der damals beschlossenen Maßnahmen wurden bislang nicht umgesetzt und warum?
- Ist seitens der Verwaltung geplant, den bestehenden Plan grundlegend zu aktualisieren, um es an moderne und neu hinzugekommene Mobilitätsformen (wie beispielsweise Elektroautos und E-Scooter) anzupassen? Sind Anpassungen bzw. Fortsachreibungen des Plans in regelmäßigen Abständen vorgesehen?
Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns im Voraus.
Gez.
FDP/VOLT-Ratsfraktion Mönchengladbach
Eira Dengel (Fraktionsgeschäftsführerin)
Antwort der Verwaltung vom 21.07.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 16.06.2026 zur Aktualisierung sowie zum Umsetzungsstand des Mobilitätsplans und des Vorrangstraßennetzes kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Mobilitätsplan der Stadt Mönchengladbach stellt ein umfassendes Gesamtkonzept dar, das sich aus einer Vielzahl von Detailplänen zu unterschiedlichen Themenbereichen zusammensetzt. Hierzu zählen beispielsweise das Vorrangstraßennetz, das darauf aufbauende Klassifizierungskonzept sowie
das Konzept zu Tempo-30-Zonen. Weitere wesentliche Bestandteile sind u.a. der Masterplan Nahmobilität, das Lkw-Routenkonzept, der Nahverkehrsplan sowie der Lärmaktionsplan. Ergänzt werden die bereits vorhandenen Detailpläne durch weitere Planwerke bzw. Projekte, die sich derzeit in der Erarbeitung befinden. Dazu zählen bspw. das Parkraumkonzept sowie das Konzept zur Steuerung von E-Scootern und auch die Schaffung von vorteilhaften Rahmenbedingungen für Carsharing-Anbieter (s. Beratungsvorlage 0129/XI).
Übergeordnet bilden die ebenfalls im Jahr 2018 beschlossenen Leitlinien der Mobilitätsplanung den verbindenden Rahmen und dienen als Orientierung für die strategische Ausrichtung der städtischen Mobilitätsentwicklung. Kennzeichnend für die Detailpläne ist dabei der politische Wille, auf den Beschluss umfangreicher Maßnahmenkataloge zu verzichten.
Für sämtliche verkehrlichen Maßnahmen, die durch die Abteilung Kommunale Verkehrsplanung und Mobilitätsplanung geplant und zur Beschlussfassung vorgelegt wurden, wird - nicht zuletzt aus haushaltsrechtlichen Gründen - grundsätzlich die Möglichkeit der Akquirierung von Fördermitteln geprüft. Ob eine Antragstellung vorgesehen ist, ergibt sich jeweils aus der Finanzwirksamkeit der entsprechenden Beschlussvorlagen.
Die Fortschreibung einzelner Detailpläne ist teilweise bereits durch gesetzliche Vorgaben erforderlich. So laufen aktuell beispielsweise die Vorbereitungen für den nächsten Lärmaktionsplan, während
sich der Nahverkehrsplan derzeit in der Fortschreibung befindet. Auch der Mobilitätsplan als Gesamtwerk wird voraussichtlich geringfügig angepasst bzw. ergänzt werden müssen. Hintergrund ist eine EU-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1679 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes - TEN-V-Verordnung). Zu den daraus resultierenden Anpassungsbedarfen wird die Fachverwaltung in einem der kommenden Ratszüge berichten.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Claudia Schwan-Schmitz
Technische Beigeordnete
