Antrag13.05.2026Status: In Beratung

Sonderposten für die Sanierung von Schultoiletten aus dem Sondervermögen Infrastruktur

Da der schlechte Zustand der Schultoiletten in Mönchengladbach seit Jahren ein wiederkehrendes Thema ist, möchten wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur einen gesonderten Finanzposten zur Sanierung von Schultoilettenanlagen an städtischen Schulen bilden.

Beratungsfolge:

Ausschuss für Schule und Bildung 28.04.2026

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft 30.04.2026

Hauptausschuss 06.05.2026

Rat 13.05.2026

Beratungsgegenstand:

Sonderposten für die Sanierung von Schultoiletten aus dem Sondervermögen Infrastruktur

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

1. Aus den der Stadt zur Verfügung stehenden Infrastrukturmitteln wird ein gesonderter Finanzposten zur Sanierung von Schultoilettenanlagen an städtischen Schulen gebildet.

2. Es werden weitere Möglichkeiten zur Verwendung von Landes- Bundes-, und/oder EU-Fördermitteln geprüft.

3. Das Gebäudemanagement Mönchengladbach wird in Abstimmung mit dem Schulamt beauftragt,

  • den Sanierungsbedarf sämtlicher Schultoilettenanlagen an städtischen Schulen systematisch zu erfassen
  • das erforderliche Gesamtvolumen der notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und
  • eine Priorisierung der Maßnahmen inkl. eines Zeitplans vorzuschlagen

4. Das Gebäudemanagement Mönchengladbach legt dem Rat darüber hinaus dar,

  • welche personellen und organisatorischen Ressourcen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind und
  • wie diese Ressourcen kurzfristig bereitgestellt oder durch externe Vergaben ergänzt werden können, um eine zügige Umsetzung sicherzustellen.

5. Darüber hinaus sind die technischen Möglichkeiten von Schließsystemen für die Räume der Schultoiletten und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.

6. Die Ergebnisse sind dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.

7. Die jeweiligen Schülervertretungen sollen bei der Erstellung der Sanierungspläne einbezogen werden.

Begründung:

Der Zustand vieler Schultoiletten ist seit Jahren ein wiederkehrendes Thema – und für viele Schülerinnen und Schüler leider Teil des Schulalltags. Funktionierende, saubere und sichere Sanitäranlagen sind jedoch keine Nebensache, sondern eine Frage der Würde, der Gesundheit und der Lernbedingungen. Teilweise sind die Toiletten in einem derart unzumutbaren Zustand, dass sich Schülerinnen und Schüler lieber früher von der Schule abholen lassen, als die Schultoiletten zu nutzen oder morgens nicht zuhause frühstücken, um den Zeitpunkt der Toilettennutzung möglichst nach der Schulzeit hinaus zu zögern. Die aktuelle Social-Media-Initiative der Bezirksschülervertretung Mönchengladbach hat das Thema erneut sichtbar gemacht. Schülerinnen und Schüler berichten dort offen über Missstände und machen deutlich, dass sie sich von der Politik konkrete Verbesserungen erwarten. Diese Stimmen verdienen Aufmerksamkeit – und vor allem konkretes Handeln. Gerade weil Bund und Land den Kommunen zusätzliche Infrastrukturmittel zur Verfügung stellen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ein klares Signal zu setzen: Die Verbesserung der schulischen Infrastruktur beginnt bei den Grundlagen. Dazu gehören funktionierende Toilettenanlagen.

Die FDP-Volt-Ratsfraktion schlägt deshalb vor, innerhalb der verfügbaren Infrastrukturmittel einen klar abgegrenzten Sonderposten für Schultoiletten zu bilden. Damit wird Transparenz geschaffen und sichergestellt, dass notwendige Maßnahmen nicht im allgemeinen Investitionsbedarf untergehen.

Zugleich braucht es eine belastbare Bestandsaufnahme und eine Priorisierung der Maßnahmen durch das Gebäudemanagement Mönchengladbach, damit die Sanierungen strukturiert, zügig und nachvollziehbar umgesetzt werden können. Dazu gehört auch eine ggfs. erforderliche Aufstockung der personellen Ressourcen.

Wer gute Schulen will, muss auch für eine funktionierende Infrastruktur

sorgen. Schultoiletten sind kein Randthema – sie sind Teil der Bildungsqualität.

Zur langfristigen Sicherung des sanierten Zustands gehört aber auch die enge Begleitung durch die Schulen selber. Zur Umsetzung ist es deswegen auch erforderlich, dass die Schulen vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ein Konzept vorlegen, wie im laufenden Betrieb eigenverantwortlich durch die Schulen sichergestellt werden kann, dass es nicht zu erneutem Vandalismus, Schmierereien oder sonstigen Schäden an den Toilettenanlagen kommt. Eine Möglichkeit sind verschlossene Toilettenbereiche, die nur durch personalisierten Kartennutzungen der Schülerinnen und Schüler zugänglich sind. Dadurch kann Vandalismus durch schulferne Personen verhindert werden und der Personenkreis bei Vandalismus durch Schülerinnen und Schüler eingegrenzt werden.

Saubere, funktionale und hygienische Toilettenanlagen sind ein grundlegender Bestandteil einer angemessenen schulischen Infrastruktur. In vielen Schulen besteht weiterhin ein erheblicher Sanierungsbedarf. Der Zustand der Schultoiletten beeinflusst nicht nur das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler, sondern auch Hygiene, Gesundheit und den respektvollen Umgang mit schulischer Infrastruktur.

Mit den zur Verfügung stehenden Infrastrukturmitteln bietet sich die Möglichkeit, diesen vielfach benannten Missstand gezielt und strukturiert anzugehen. Voraussetzung hierfür ist zunächst eine belastbare Übersicht über den tatsächlichen Sanierungsbedarf sowie die organisatorischen Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung.

Die Bildung eines eigenen Sonderpostens stellt sicher, dass die notwendigen Maßnahmen transparent geplant, priorisiert und umgesetzt werden können.

Gleichzeitig sollen durch die begleitenden Maßnahmen an den Schulen selber sichergestellt werden, dass die Investitionen und der Status langfristig gesichert werden können.

gez.

Achim Wyen

Fraktionsvorsitzender

f.d.R.

Eira Dengel

Fraktionsgeschäftsführerin